Aktuelle Informationen

Schnell und übersichtlich - hier finden Sie eine Kurzübersicht über unsere Aktivitäten

  • Hier finden Sie unseren aktuellen Jahresbericht 2024
     
  • Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) - Seit Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (kurz: ePA) in Teilen von NRW als Modellregion eingeführt. Nach der Erprobungsphase soll sie bundesweit eingeführt werden. Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen, können Sie entscheiden, ob dieser in der elektronischen Patientenakte erscheint. Wenn die Daten in der ePA gespeichert sind, kann über das Einlesen der Karte der Schwangerschaftsabbruch auf unbestimmte Zeit einsehbar sein. Ärztinnen*Ärzte, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen, müssen Sie darauf hinweisen, dass sie entscheiden können, ob die Daten in der ePA gespeichert werden - oder nicht. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit der ePA in Gänze zu widersprechen, oder auch nur einzelnen abgespeicherten Informationen.
     
  • Ergebnisse der Umfrage "Pflichtberatung" - Auswertung November 2023. Hier finden Sie die Ergebnisse der Umfrage des Landesverbandes donum vitae NRW e.V.,  rund um das Thema Pflichtberatung. Zu den Ergebnissen. 
     
  • Die Bundesregierung hat eine Kommission aus Sachverständigen zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingesetzt, deren Arbeitsgruppe 1 sich mit der Frage beschäftigt, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches möglich ist. Es bestand bis zum 10.10.2023 die Möglichkeit, eine Stellungnahme gegenüber der Kommission abzugeben. Dies hat der Landesverband donum vitae NRW getan. Dieses Votum des Landesverbands donum vitae NRW finden Sie hier